AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von:
Tim Gomoluch (Tim Gomoluch Online-Marketing) Klosterstraße 2, 56651 Niederzissen (nachfolgend auch: Agentur)
§ 1 Gegenstand der geschuldeten Leistungen
(1) Der Kunde (nachfolgend auch: Auftraggeber) beauftragt die Agentur mit der Erstellung einer Webseite sowie gegebenenfalls mit Support, Wartung und Pflege daran. Der Einzelauftrag kann sich auch auf einzelne technische oder gestalterischen Maßnahmen durch die Agentur beziehen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur stellen eine Rahmenvereinbarung dar. Konkrete Maßnahmen und Aufträge der Agentur werden in den Einzelaufträgen näher beschrieben. Die Einzelaufträge werden ausschließlich schriftlich geschlossen. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen konkret bestimmt.
(3) Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der Agentur wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
(4) Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer iSv § 14 BGB beziehungsweise an Kaufleute gemäß HGB und an juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt die beauftragten Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber her. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern und Erfüllungsgehilfen ist der Agentur gestattet.
(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, in jedem Stadium der Arbeiten bestimmenden Einfluss auf die Produktion, insbesondere auf ihre Form und ihren Inhalt, zu nehmen.
(3) Führt eine vom Auftraggeber nachträglich bestimmte Maßnahme / Einflussnahme zu Mehrkosten und hat die Agentur hierauf vorher schriftlich hingewiesen, trägt der Auftraggeber die Kosten der jeweiligen Maßnahme/n.
(4) Die Agentur übernimmt die organisatorische, gestalterische und technische Durchführung der vom Kunden beauftragten Arbeiten.
(5) Die Agentur gewährleistet vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Absprache ausschließlich die optimale Darstellung der beauftragten Webseite / Inhalte in der jeweils aktuellsten Version der nachstehenden Webbrowser. Ausgenommen davon ist der Microsoft Internet Explorer unter Windows. Für diesen Browser wird eine optimale Darstellung der Website von Version 10 bis zur aktuellsten Version des Browsers gewährleistet.
- Google Chrome unter Windows, Android, iOS und macOS
- Mozilla Firefox unter Windows, Android und macOS
- Microsoft Edge unter Windows
- Opera unter Windows und macOS
- Safari unter macOS und iOS
(6) Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Programme / Programmteile und Serviceleistungen von Drittanbietern einzusetzen. Sie trägt für eine entsprechende Lizensierung Sorge.
(7) Zur Erstellung von Backups nach Kündigung der Support-, Wartungs-, Pflegevereinbarung oder bei Beendigung der Zusammenarbeit ist die Agentur nach Wirksamwerden der Kündigung nicht verpflichtet. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jedweden Ansprüchen, insbesondere in Bezug auf Datenverluste, frei.
(8) Nach Kündigung der Support-, Wartungs-, Pflegevereinbarung oder bei Beendigung der Zusammenarbeit trägt der Kunde anfallende (Lizensierungs-) Kosten von Drittanbietern ausschließlich selbst. Sofern technische Funktionalitäten und Dienste Dritter (ggf. auch kostenpflichtige) in die von der Agentur erstellte Webseite eingebunden sind, hat der Kunde die Dienste und Funktionalitäten der Drittanbieter nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Agentur selbst (ggf. kostenpflichtig) beim jeweiligen Drittanbieter zu buchen / in Anspruch zu nehmen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Dienste nach Wirksamwerden der Kündigung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
(9) Auf Anfrage des Kunden teilt die Agentur dem Kunden sämtliche Drittanbieter mit, deren Dienste und Funktionalitäten in die Webseite implementiert sind.
§ 3 Leistungen des Kunden/ Mitwirkungspflichten/ Gestaltung der Zusammenarbeit
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung der Webseite überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
(3) Vor der Erbringung von Einzelaufträgen im Sinne des § 1 überlässt die Agentur dem Kunden einen detaillierten schriftlichen Vorschlag, der insbesondere auch einen Kostenplan enthält, für die Erbringung der Leistungen. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als 30 Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Einzelauftrag annimmt oder ablehnt.
(4) Einzelaufträge werden wirksam, wenn diese schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden.
(5) Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Einzelauftrag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.
(6) Der Kunde gestattet der Agentur, die für die Erfüllung der beauftragten Leistungen notwendigen Accounts / Zugänge bei Drittdienstleistern einzurichten (z.B. Google, Hostinganbieter, etc.). Über gegebenenfalls entstehende Kosten informiert die Agentur den Kunden vorab.
§ 4 Vergütung der Agentur
(1) Für die in § 2 bezeichnete Tätigkeit erhält die Agentur die im jeweiligen Einzelauftrag benannte Vergütung.
(2) Eine weitere, nicht in den Einzelaufträgen definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten der Agentur wird nur gezahlt, wenn diese vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist.
(3) Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, trägt der Auftraggeber. Hierüber rechnet die Agenur separat ab.
(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden vom Kunden erstattet. Ausgenommen davon sind Reisekosten, die im Zuge eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermins entstehen. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
(5) Gesondert zu vergütende Leistungen der Agentur gemäß Ziffer (1) sowie Kostenerstattungen gemäß Ziffern (3) und (4) werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch die Agentur in Rechnung gestellt und innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden bezahlt.
(6) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
(7) Je Stunde Mehrarbeit der Agentur fällt ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 45,00 € netto bzw. 55,00 € netto an, der vom Auftraggeber zu entrichten ist.
(8) Sofern nicht anders im Einzelauftrag vereinbart, wird die der Agentur gemäß Abs. 1 zustehende Vergütung zu den folgenden Stichtagen fällig:
- 1/2 bei Erteilung des Auftrags durch den Kunden
- 1/2 nach Abnahme der Arbeiten.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
(1) Die Arbeiten der Agentur in Bezug auf die Erstellung einer Webseite bedürfen der schriftlichen Abnahme durch den Auftraggeber. Teilabnahmen finden bis auf anderslautende Vereinbarung nicht statt. Der Auftraggeber gibt der Agentur bei wesentlichen Mängeln die Möglichkeit zur zweimaligen Nachbesserung, wenn und soweit die Nachbesserung möglich und der Agentur zumutbar ist.
(2) Wenn die vom Kunden gewünschte Mängelbeseitigung oder weitere vom Auftraggeber gewünschte Arbeiten länger als zwei Arbeitsstunden in Anspruch nehmen, ist sie der Agentur gemäß § 4 Abs. 7 zu vergüten.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme der Produktion bei nur unwesentlichen Mängeln zu verweigern. Er hat nach schriftlicher Aufforderung der Agentur die Abnahme binnen 7 Tagen zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Produktion als stillschweigend abgenommen.
(4) Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Webseite / erbrachten Arbeiten vertragsgemäß erstellt sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
(5) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme der Webseite / der Arbeiten.
§ 6 Markennutzung
Die Agentur ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Wege des erteilten Auftrags zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht Unterauftragnehmer der Agentur sind, findet nicht statt.
§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Mit der Entrichtung des vollständigen Angebotspreises räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Webseite / den beauftragten Arbeiten vorbehaltlich Abs. 2 ein. Der Zweck der Nutzung ergibt sich unmittelbar aus dem Einzelauftrag. Darüher hinaus gehende Verwertungs- und Nutzungsrechte werden bis auf anderslautende, schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht übertragen.
(2) Die Agentur hat einzelne eingesetzte Plugins beziehungsweise in die Webseite integrierte Programmbestandteile von Drittanbietern zur Nutzung erworben und erteilt dem Kunden daran ein einfaches und zeitlich für die Dauer der Zusammenarbeit (Support und Pflege) beschränktes (Unter-) Nutzungsrecht. Die eingesetzten Plugins / Programmbestandteile von Drittanbietern sind im Einzelauftrag gekennzeichnet. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist die Agentur berechtigt, die jeweils eingesetzten Lizenzschlüssel zu entfernen. Die Agentur wird dem Kunden die Entfernung mit einem zeitlichen Vorlauf von 30 Tagen ankündigen und gegebenenfalls nur solche Lizenzschlüssel entfernen, welche der Kunde selbst beim Drittanbieter lizensieren kann.
(3) Bei Beendigung der Zusammenarbeit hat der Kunde nur Anspruch auf Herausgabe des kompilierten, minifizierten und optimierten Quellcodes durch die Agentur. Die Agentur gewährleistet die Übergabe der funktionstüchtigen Webseite. Der Kunde hat bei der Übergabe der Webseite seinen Mitwirkungspflichten zu genügen.
(4) Der Kunde hat aus Sicherheitsgründen, vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung, keinen Anspruch auf einen Administrator-Zugang an der Webseite. Der Kunde erhält von der Agentur jedoch einen eingeschränkten Zugang, um die Inhalte der Webseite selbst redaktionell bearbeiten zu können.
(5) Der Kunde wird die Agentur im Impressum der erstellten Website als Urheber der Website nennen. Die Agentur darf die für den Kunden erstellten Arbeiten als Referenz angeben und für die Referenzangabe auch das Logo des Kunden benutzen.
(6) Der Kunde ist vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung nicht zur Vergabe von (Unter-) Lizenzen an Dritte berechtigt.
§ 8 Haftung
(1) Die Agentur haftet für Schäden, die durch eigene wesentliche Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von 30 Werktagen nicht behoben hat.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
(3) Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass unter Umständen gemäß Einzelauftrag das Programm / das Plugin “Wordfence” in die Webseite implementiert wird. Der Kunde hat den datenschutzkonformen Einsatz (DS-GVO, BDSG) von “Wordfence” selbst zu verantworten und gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz von “Wordfence” entstehen.
(4) Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit eingesetzter Musterrechtstexte, insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung. Dem Kunden wird empfohlen, Rechtstexte selbst zur Verfügung zu stellen beziehungsweise generierte Rechtstexte anwaltlich überprüfen zu lassen.
(5) Die Agentur haftet nicht für Mängel oder Ausfälle des jeweils eingesetzten Hostingsanbieters. Die Agentur schuldet insbesondere nicht die Erreichbarkeit der Webseite.
(6) Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit und Sicherheit von Programmcode der von Drittanbietern eingesetzten Plugins / Programmerweiterungen und Serviceleistungen.
(7) Sofern im Einzelauftrag die Implementierung von Tracking-Diensten (Z.B. PIWIK, Google Analytics, etc.) vereinbart wird, ist der Kunde für deren rechtskonformen Einsatz allein verantwortlich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er gegebenenfalls verpflichtet ist, mit dem Drittdienstleister Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen abzuschließen.
(8) Der Kunde ist für den rechtskonformen Einsatz sogenannter “Cookies” auf der von der Agentur erstellten Webseite selbst verantwortlich.
(9) Die Agentur gewährleistet die technische Funktionalität der Webseite und aller ihrer Bestandteile. Eine Haftung der Agentur wegen Rechtsmängeln in Bezug auf die Webseite und deren einzelner Bestandteile wird ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, vertraulich behandeln.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Der jeweilige Einzelauftrag (Erstellung von Webseiten) ist für beide Parteien aus wichtigem Grund kündbar.
(2) Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind und denen der Kunde schriftlich zugestimmt hat. Die bis dahin geleisteten Dienste der Agentur sind anteilig abzurechnen.
(3) Sofern die Parteien die Pflege / Wartung / Support der Webseite durch die Agentur vereinbart haben, hat diese Vereinbarung eine Laufzeit von einem Jahr ab Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei zwei Monate vor Ablauf der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei schriftlich zum Vertragsende kündigt. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Partei.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen und des Einzelauftrags ist Koblenz.
Stand: 14.07.2018